In einer Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes
Es wird Nacht sein. Denn immer des Nachts geschieht das Ausnähmliche. Ganz plötzlich dräut eine "Ausnahmesituation katastrophischen Ausmaßes" im Land. Dann, so entschied das Bundesverfassungsgericht jüngst, dann könnte die Bundeswehr auch mal im Inneren einschreiten. Gegen die katastrophale Ausnahmesituation. Die gute alte Bundeswehr. Ursprünglich festgelegt auf nichts anderes als die...
» Artikel lesen