Bundestag beschließt Bomben auf Syrien
In Nürnberg wartete nach dem Nazi-Krieg der Strang auf die deutschen Kriegsverbrecher.
Als Kriegsverbrechen definiert das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: "vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche (…); ii) vorsätzliche Angriffe auf zivile Objekte (…); - der Angriff auf unverteidigte Städte,...
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